Selbstanzeige
Unsere Kanzlei erstellt aufgrund langjähriger Erfahrung strafbefreiende Selbstanzeigen im gesamten Steuerrecht und bietet auch hier eine Komplettlösung im Einzelfall. Gegenstand der Anzeige können dabei sein:
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- nicht versteuerte Einkünfte aus ausländischen Bankkonten
- nicht versteuerte Einkünfte aus ausländischen Depots und Lebensversicherungen
- Einkünfte aus einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit
- Umsatzsteuern
- falsch berechnete Werbungskosten- oder Betriebsausgaben
- nicht versteuerte Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien
- nicht versteuerte Einkünfte aus Vorträgen und Arzttätigkeiten
Eine Selbstanzeige ist immer der Beginn mit den Verhältnissen ins Reine zu kommen, unabhängig davon, ob Sie sich bereits eines gewissen Anfangsverdachtes durch Behörden gegenüber ausgesetzt sehen oder nicht. Wir beraten Sie fachkompetent gleichermaßen im Strafrecht wie im Steuerrecht und sind erfahren und erprobt sowohl mit dem Umgang und der Beschaffung sowie der Aufbereitung des oft umfangreichen Zahlenmaterials.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Bei einer Selbstanzeige ist dabei stets das Ziel, einerseits Straffreiheit zu erlangen und andererseits Steuern richtig festsetzen zu lassen und dabei zugleich Ihr Vermögen zu schützen. Des Weiteren verändert eine Selbstanzeige auch Ihre persönliche Situation – nutzen Sie die Chance zur Begleichung und lassen Sie sich durch erfahrene Rechtsanwälte beraten und warten Sie nicht bis zur Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens.