Steuerrecht

Steuerrecht

 

Das Steuerstrafrecht gewinnt angesichts des komplizierten Steuerrechts immer weiter an Bedeutung. Um steuerstrafrechtliche Probleme möglichst zu vermeiden, engagieren wir uns intensiv im Bereich der präventiven Beratung. Sollte es doch zu einem Steuerstrafverfahren kommen, können wir dieses als spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu einem annehmbaren Ende bringen. Wir verfolgen dabei den Weg der kooperativen Auseinandersetzung mit den Steuerfahndungsbehörden und versuchen, die öffentliche Anklage zu vermeiden.

Unter anderem in diesen Themenfeldern können Sie auf unsere Expertise setzen:

          • Vertretung in Steuerstrafverfahren und Begleitung des steuerlichen Verfahrens
          • Selbstanzeigeberatung (Präventiv- und Abwehrberatung)
          • Begleitung bei Durchsuchungsmaßnahmen
          • Vertretung und Verteidigung von Beschuldigten
          • Beratung „Tax Compliance“

Manchmal lässt sich keine Einigung mit der Finanzverwaltung erzielen, sodass der eigene Standpunkt finanzgerichtlich durchgesetzt werden muss. Als Rechtsanwalt und Steuerberater begleitet unsere Kanzlei Sie im Verfahrens- und Steuerrecht und wir übernehmen bei Bedarf nicht nur die reine steuerliche Betrachtung, sondern auch die formalen Voraussetzungen eines finanzgerichtlichen Verfahrens für Sie.