Strafverteidigung

Strafverteidigung

 

Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten

Nach erfolgter Akteneinsicht klären wir jeden Mandanten umfassend über bestehende Verteidigungschancen auf. Dabei beschönigen wir die Lage nicht, sondern geben Ihnen ein realistisches Bild, umgekehrt werden wir nichts dramatisieren. Sie geben das Ziel der Verteidigung vor und wir entwerfen mit Ihnen eine Strategie, wie wir dieses Ziel erreichen können.

 

Hierbei könnten folgende Ziele in Frage kommen:

          • Einstellung im Ermittlungsverfahren, also Verhinderung einer Hauptverhandlung
          • Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach erhobener Anklage
          • Milde Strafe, keine Eintragung ins Führungszeugnis
          • Erreichen einer Bewährungsstrafe
          • Anfechtung eines Urteils im Wege der Berufung oder Revision

 

Dabei spielt für uns keine Rolle, ob sie sich selbst für schuldig halten. Auch dann kann eine Freispruchverteidigung ein realistisches Ziel sein.

Natürlich profitieren wir in jedem Verfahren von unserer Erfahrung. Andererseits gleicht kein Fall exakt dem anderen, weshalb wir gemeinsam mit Ihnen immer eine individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen. Im gesamten Verfahren halten wir Sie auf dem Laufenden und erklären Ihnen die Abläufe.

Was immer gilt, ist die ausschließliche Verpflichtung gegenüber dem Mandanten, harter Einsatz in der Sache, absolute Vertraulichkeit und Ehrlichkeit im Mandatsverhältnis.